Schild einer Fahrradstraße
  • Icon der Kategorie Fahrrad: Ein stilisierter Fahrradfahrer auf einem petrolfarbenen Pfeil.
  • Icon der Kategorie Fußwege: Zwei stilisierte Fußgänger*innen auf einem grünen Pfeil.
  • Icon der Kategorie Bus und Bahn: Stilisierter Bus und stilisierte Bahn auf einem orangenen Pfeil.
  • Icon der Kategorie E-Mobilität: Ein stilisierter Stecker in einer Steckdose auf einem violetten Pfeil.
  • Icon der Kategorie Lieferverkehr: Ein stilisierter Paketbote auf einem roten Pfeil.
  • Icon der Kategorie Parkraum: Stilisiertes Rad und stilisiertes Auto unter einem P auf einem blauen Pfeil.

Arndtstraße und Lange Reihe sind schon Fahrradstraßen

Mit dem Fahrrad noch einfacher und schneller aus Richtung Osten in die City fahren – möglich machen das Fahrradstraßen, die die Stadt Dortmund in der Arndtstraße und Lange Reihe eingerichtet hat sowie entlang des Radwalls einrichtet.

Die Stadt Dortmund hat die Fahrradinfrastruktur aufgewertet. Im Rahmen des Förderprojekts Emissionsfreie Innenstadt wurden bestehende Nebenstraßen in Fahrradstraßen umgewandelt. Konkret handelt es sich um:

  • die Arndtstraße (zwischen Heiliger Weg und Goebenstraße)
  • die Lange Reihe (vom östlichen Ende bis Von-der-Tann-Straße)
  • Teile des Radwalls

Was ist eine Fahrradstraße?

Fahrradstraßen sind Straßen, in denen Fahrräder und E-Scooter Vorrang haben. Sie werden mit Schildern entsprechend der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet. Die Beschilderung bezieht sich in erster Linie auf die Fahrbahn – nicht auf die Gehwege.

Ein weißes Fahrrad auf einem blauen Kreis mit der Unterschrift „Fahrradstraße“ – dieses Schild kennzeichnet den Beginn einer Fahrradstraße.

Das Ende wird mit einem durchgestrichenen weißen Fahrrad auf grauem Hintergrund angezeigt.

Auch Autos, Motorräder und weitere Kraftfahrzeuge dürfen in Fahrradstraßen unterwegs sein – sofern diese über Zusatzschilder zugelassen sind. Ist die Fahrradstraße mit dem Schild „Kfz-Verkehr-frei“ versehen, dann ist auch der motorisierte Verkehr dort zulässig.

Warum werden Arndtstraße und Lange Reihe zu Fahrradstraßen?

Über die Fahrradstraßen in der Arndtstraße und Lange Reihe können Radfahrer*innen die Dortmunder City aus östlicher Richtung besser erreichen. Der Radverkehr wird so fließender, sicherer und attraktiver.

Für den Raddurchgangsverkehr wird eine attraktive Alternative zur Kaiserstraße angeboten. Darüber hinaus ergänzen und verbinden die Fahrradstraßen die bereits bestehende Radinfrastruktur – und zwar den vorhandenen Bananenradweg, den geplanten Gartenstadtradweg, den Radschnellweg Ruhr (RS1) sowie den Radwall.

Der Radwall bezeichnet den fahrradfreundlichen Umbau des Schwanen- und Ostwalls: Im Zuge der Emissionsfreien Innenstadt entsteht auf einer Strecke von zwei Kilometern auf beiden Straßenseiten neuer Raum für Radfahrer*innen in Form von Zweirichtungs-Radwegen und Fahrradstraßen.

Sowohl der Radwall als auch die beiden Fahrradstraßen in der Innenstadt-Ost gehören zu den neuen Velorouten, die die umliegenden Stadtbezirke mit der Innenstadt verbinden. Velorouten sollen in Zukunft dem Radverkehr Vorrang einräumen.

Warum ist es wichtig, den Radverkehr zu fördern?

Mit Maßnahmen wie dem Radwall und weiteren Fahrradstraßen schafft die Stadt Anreize zum Umsteigen aufs Fahrrad. Das Fahrrad ist ein platzsparendes, flexibles, gesundheitsförderndes und kostengünstiges Verkehrsmittel, das zum Erreichen der Klimaschutzziele, der Luftreinhaltung beiträgt und Lärm reduziert.

Welche Regeln gelten in Fahrradstraßen?

Für Fahrradstraßen werden Beschilderung und Fahrbahnmarkierung geändert sowie ggf. Parkregelungen neu angepasst. Neben der gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer*innen und weiteren allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten in Fahrradstraßen folgende Regeln:

  • Fahrräder haben Vorrang. Radfahrer*innen dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
  • Radfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren.
  • Wie auf anderen Straßen auch dürfen Radfahrer*innen nur mit einem Mindestabstand von 1,50 m überholt werden.
  • In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn nötig, müssen Verkehrsteilnehmer*innen langsamer unterwegs sein.
  • Dürfen auch andere Verkehrsteilnehmer*innen die Fahrradstraße nutzen, dann ist auch grundsätzlich das Parken gestattet – vorausgesetzt, dass das Parken nicht durch Schilder eingeschränkt oder verboten ist.

Arndtstraße: Das ist neu

Auch als Fahrradstraße bleibt die Arndtstraße eine Einbahnstraße. Für Autos ist sie nur in Richtung Osten freigegeben. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Radfahrer*innen. Diese dürfen in beiden Richtungen unterwegs sein.

Die Fahrbahn ist 4,50 Meter breit. Verdeutlicht wird das durch eine Markierung auf beiden Seiten. Diese dürfen Autofahrer*innen zum Parken überfahren.

Geparkt werden darf in der Arndtstraße, wie ausgeschildert, in Längsaufstellung ausschließlich im Seitenraum, nicht auf der Fahrbahn. Ein Sicherheitsabstand von 0,75 Metern ist dabei zur Fahrbahn gegeben und schützt die Radfahrenden auf der Fahrbahn vor öffnenden Türen.

Außerdem neu: Die Rechts-vor-Linksregelung in den Kreuzungen mit der Hohenzollernstraße und der Moltkestraße wird aufgehoben. Fahrzeuge, die aus diesen Straßen kommen, müssen Rädern, Autos und Co. auf der Arndtstraße Vorfahrt gewähren.

Die Lange Reihe: Das ist neu

Als Fahrradstraße ist die Lange Reihe in beide Richtungen befahrbar. Damit alle Verkehrsteilnehmer*innen sicher auf der Straße unterwegs sind, wird die Fahrbahnbreite von 4,50 Metern durch eine beidseitige Markierung verdeutlicht. Fahrzeuge, die in der Langen Reihe parken, dürfen über diese Kennzeichnung fahren.

Zu den parkenden Pkw wird ein Sicherheitsabstand von 0,75 Metern eingehalten. Außerdem wurde die Parksituation angepasst: Fahrzeuge dürfen dort nicht mehr diagonal parken, sondern ausschließlich längs entlang der Fahrbahn.

Aufgehoben wurde auch die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung. Diese weicht an allen Kreuzungen der Vorfahrt der Fahrradstraße. Verkehrsteilnehmer*innen auf der Langen Reihe haben also Vorfahrt vor einbiegenden oder querenden Fahrzeugen.