Dortmunder Tatort

Teilnahmebedingungen

  1. Die Auswahl der Botschafter*innen für die Kampagne umsteiGERN inklusive des Bewerbungsprozesses wird von der Stadt Dortmund -- Körperschaft des öffentlichen Rechts -- vertreten durch den Oberbürgermeister, Friedensplatz 1, 44122 Dortmund und das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, 44122 Dortmund, nachfolgend Stadt Dortmund, durchgeführt. Die Durchführung erfolgt durch die CP/COMPARTNER Agentur für Kommunikation GmbH, Freiheit 1 (Europaplatz), 45128 Essen, nachfolgend CP/COMPARTNER, im Auftrag der Stadt Dortmund.

  2. Die Teilnehmer*innen bewerben sich um eine Integration als Botschafter*in der Marketingkampagne „umsteiGERN“ des Projekts Emissionsfreie Innenstadt der Stadt Dortmund. Es werden mindestens fünf Botschafter*innen gesucht. Der Umfang der Integration wird nach Auswahl der Gewinner*innen im persönlichen Kontakt zwischen der Stadt Dortmund, vertreten durch CP/COMPARTNER, und den Gewinner*innen festgelegt. Die Teilnehmer*innen gehen durch die Bewerbung keine Verpflichtungen ein.

  3. Teilnehmen können natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

  4. Die Teilnahme ist nur einmal pro Teilnahmeberechtigten möglich und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.

  5. Eine Person bewirbt sich, indem sie das Formular vollständig ausfüllt und absendet. Teilnahmeschluss ist der 31.12.2020 (23:59 Uhr). Gewinner*innen werden fortlaufend und basierend auf Kampagnenerfordernissen ausgewählt. Maßgeblich ist der digitale Zeitstempel des Servers bei Übertragung.

  6. Die Gewinner*innen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch eine Jury bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Dortmund und CP/COMPARTNER ermittelt und unter der angegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Integration der Gewinner*innen erfolgt in direktem Kontakt zwischen der Stadt Dortmund, vertreten durch CP/COMPARTNER, und den Gewinner*innen. Die Teilnehmer*innen tragen keine Kosten für die Integration.

  7. Der Gewinn (die Integration als Botschafter*in) sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung der Sachwerte oder ein Tausch des Gewinns sind nicht möglich. Sollten sich die Gewinner*innen trotz Benachrichtigung durch die Stadt Dortmund, vertreten durch CP/COMPARTNER, innerhalb von fünf Werktagen nach der Benachrichtigung nicht in Verbindung setzen, verfällt der Gewinn.

  8. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Stadt Dortmund das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich durch Manipulation oder andere unerlaubte Mittel Vorteile verschaffen.

  9. Die Stadt Dortmund behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen bzw. zu beenden und die Gewinnausschüttung zu unterlassen, wenn technische Schwierigkeiten oder sonstige Umstände auftreten, die nicht im Bereich der Stadt Dortmund liegen und/oder auf die die Stadt Dortmund keinen Einfluss hat.

  10. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  11. Die in dem Teilnahmeformular erhobenen personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Stadt/Stadtteil, E-Mail-Adresse, Foto, Lieblingsthema und Mitteilung zur nachhaltigen Mobilität) werden durch die Stadt Dortmund und/oder durch CP/COMPARTNER ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nach Ablauf des Teilnahmeschlusses unverzüglich gelöscht. Weitere relevante personenbezogene Daten der Gewinner*innen, wie weitere Fotos und Hintergrundinformationen zur Person, werden nach dem Juryentscheid bei den Gewinner*innen angefragt und/oder produziert und ausschließlich nach deren eindeutiger, noch einzuholender Zustimmung in die Kampagne integriert. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer durch die Teilnahme erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO durch die o.g. Stellen. Sie haben bzgl. Ihrer Daten folgende Rechte nach der DSGVO: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragung (Art. 20), Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3) und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77).

  12. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der beteiligten Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.